- Wer zahlt für Schäden an Silvester?





Erst wird kräftig gefeiert, dann fliegen Böller und Raketen. Doch wer zahlt, wenn in der feucht-fröhlichen Silvesternacht Schäden entstehen oder gar Menschen verletzt werden? Grundsätzlich haftet der Verursacher. Eine Privat-Haftpflichtversicherung schützt Einzelne vor Schadensersatzansprüchen. Wer also beim Anstoßen das teure Sektglas seines Gastgebers zerstört oder anderen mit einer Wunderkerze versehentlich ein Loch in die Kleidung brennt, kann sich an seine Versicherung wenden. Das gilt jedoch meist nur, wenn der Verursacher nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Einige Versicherer verzichten auf diese Regelung und regulieren den Schaden immer zu 100 Prozent. Die Haftpflichtversicherung erstattet allerdings nur Schäden bei anderen, nicht beim Versicherten selbst.

Die Wohngebäudeversicherung

Beschädigt eine Silvesterrakete ein Haus oder setzt es in Brand, ist der Verursacher häufig nicht zu ermitteln. Dann springt die Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers ein. Sie zahlt auch für Gegenstände, die fest mit dem Haus verbunden sind, etwa wenn ein Böller einen Briefkasten zerstört hat.

Die Hausratversicherung

Anders liegt der Fall, wenn Gegenstände im Haus in Mitleidenschaft gezogen wurden. Fliegt also eine Rakete durch die geöffnete Tür in die Wohnung und setzt dort Möbel oder Teppiche in Brand, tritt die Hausratversicherung ein. Das gilt auch für Hausrat, der auf dem Balkon steht.

Die Kfz-Versicherung

Beschädigt die Explosion ein Auto, muss sich der Halter an seine Teilkaskoversicherung wenden. Für sogenannte Vandalismusschäden, etwa wenn der Lack zerkratzt oder die Haube verbeult wurden, kommt nur eine Vollkaskoversicherung auf. Allerdings muss der Versicherte eventuell mit einer Selbstbeteiligung rechnen und die Prämie steigt nach dem Schadensfall.